Tel.: +49 (0) 23 09 / 78 40 237 | E-Mail: schmitz@kanzlei-schmitz.eu

an expensive pen on a financial magazine
steuer
Inhalte eins Businessplans - Businessplan Content
Sparschwein
Shadow

Lohnbuchhaltung

Ihre Lohnbuchhaltung wird von uns, mit allen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Erfordernissen, monatlich erstellt. Aktuelle Gesetzesänderungen werden dabei zeitnah berücksichtigt. Dabei bieten wir Ihnen die Sicherheit, dass die aktuellen Gesetzesänderungen zeitnah berücksichtigt werden.

Sofern Sie  Ihre Lohnbuchhaltung im eigenen Hause abwickeln, unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation und der Einhaltung der rechtlichen Erfordernisse.

Wie bei der Abwicklung der Finanzbuchführungsarbeiten setzen wir auch im Lohnbereich die Software der DATEV ein.

Des Weiteren führen wir auch Baulohnabrechnungen für das Bauhauptgewerbe sowie Baunebengewerbe mit den entsprechenden Meldungen an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft.

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Erstellung und Einrichtung der Lohnbuchführung
  • Sozialversicherungsrechtliche Meldungen
  • An- und Abmeldung für Arbeitnehmer
  • Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen (Standard- und Baulohn)
  • Erstellung von Zahlungs- und Überweisungsträgern
  • Jahresmeldungen
  • Meldung von Erstattungsansprüchen für Lohnfortzahlung nach dem AAG
  • Bescheinigungen für Berufsgenossenschaften, Arbeits- und Finanzämtern usw.
  • Abwicklung von sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerlichen Prüfungen